ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR COACHING UND BERATUNG

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen your Y® - TRUST IN GROWTH (nachfolgend your Y genannt) und dem/der Coachee/Auftraggeber*in als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Coachee /Trainee/Auftraggeber*in das generelle Angebot von your Y, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Coaching), Teamentwicklung, Organisationsentwicklung.

  3. your Y ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die your Y in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.

§ 2 Inhalt des Dienstvertrags

  1. your Y erbringt ihre Dienste gegenüber dem/der Coachee/Trainees/ Auftraggeber*in in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. your Y ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Coachee/Trainees/ Auftraggeber*in entsprechen, sofern der/die Coachee / Trainee / Auftraggeber*in hierüber keine Entscheidung trifft.

  2. Ein subjektiv erwarteter Erfolg durch your Y kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching-, Trainings- bzw. Workshopleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des/der Coachee / Auftraggeber*in. 

§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches / Berater*in

  1. Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf your Y gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. your Y darf keine Krankschreibungen vornehmen und darf keine Medikamente verordnen.

  2. Coaching,Trainings und Workshops im Rahmen von your Y sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der/die Coachee/Trainee/Auftraggeber*in trägt während des gesamten Prozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der gemeinsamen Termine. Die Teilnahme an einem Coaching, Training  bzw. Workshop setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Ist der Veranstalter eines Gruppencoachings oder Gruppentrainings- bzw. einer Seminarveranstaltung nicht der Coach/Trainer*in/Berater*n, genießen die Coachees/Trainees/Auftraggeber*in keinen Versicherungsschutz durch ihn.

§ 3 Mitwirkung des Coachees/Trainees

  1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Coachee nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Coachee sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching, Workshop bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.

  2. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Coachee/Trainee/Auftraggeberin bestimmend sein.

  3. your Y ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Coachee /Trainee/Auftraggeber*in die Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint. Auch der/die Coachee hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.
 Für Workshops und Trainings gilt die Regelung aus § 4, 3).

§ 4 Honorierung

  1. your Y hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Die Honorare werden auf Grundlage eines Angebots von your Y vereinbart. Etwaige Honorarlisten oder – Verzeichnisse gelten nicht.

  2. Die Honorare sind nach jedem Termin von dem/der Coachee/Trainee/Auftraggeber*in innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten.

  3. Zu nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen:

Coaching: 

Der/die Coachee verpflichtet sich unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Coachee 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann von your Y verlangt werden.

Workshops / Trainings: 

Der / die Auftraggeber*n verpflichtet sich unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. 

Die vorstehende Zahlungsverpflichtung verringert sich um 50 % bei Absage des Termins mit einer Frist bis zehn Werktage vor dem Termin. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung entfällt bei Absage des Termins mit einer Frist bis zwanzig Werktage vor dem Termin. 

  1. Termine, die von Seiten your Y abgesagt werden müssen, werden dem/der Coachee nicht in Rechnung gestellt. Der/die Coachee hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen your Y, your Y schuldet auch keine Angabe von Gründen.

  2. Wird ein Coaching- bzw. Trainingstermin außerhalb des Firmenstandortes vereinbart, werden zuzügl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet. Diese werden im Angebot von your Y explizit angegeben.

  3. Änderungen im Prozessverlauf, die sich auf die vereinbarte Honorierung auswirken,  werden explizit angekündigt. Das Honorar dazu wird explizit zwischen beiden Parteien vereinbart.


§ 5 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings

  1. your Y behandelt die Daten des/der Coachee/Trainee/Auftraggeber*in vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Coachee/Trainee/Auftraggeber*in. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Coachee/Trainee/Auftraggeber*in erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Coachee/Trainee/Auftraggeber*in zustimmen wird.

  2. § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn your Y aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

  3. § 5 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen your Y oder gegen deren Berufsausübung stattfinden und your Y sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

  4. your Y führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem/der Coachee steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 5 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

  5. Sofern der/die Coachee/Trainee/Auftraggeber*in ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt your Y dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

§ 6 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching-, Workshop bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

ANB 13.01.2022

DV 13.01.2022